So geht's.
1. Formale / juristische Voraussetzungen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verpfänden wollen, müssen Sie sich A.) als Eigentümer des Fahrzeuges
durch Vorlage Ihres gültigen Personalausweises legitimieren. Darüber hinaus bringen Sie bitte
- den
Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II. )
- Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. oder Abmeldebescheinigung) und
- alle
Kfz-Schlüssel (inkl. Doppelschlüssel)
B.) Der Eigentümer des Fahrzeuges ist eine Personen-/ Kapitalgesellschaft oder juristische Person :
- Bringen Sie bitte den Handelsregisterauszug mit, aus dem die Alleinvertretungsberechtigung des Fahrzeug-Überbringers ersichtlich ist.
- Bei gemeinsamer Vertretungsberechtigung ist eine entsprechende Vollmacht der anderen vertretungsberechtigten Person/en erforderlich.
Wir haben Ihnen eine entsprechende Vollmacht als PDF - Download vorbereitet. (bitte im Original mitbringen )
C.) Wenn der Überbringer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist:
- Bringen Sie bitte eine Verpfändungs-Vollmacht des Eigentümers mit.
- Zusätzlich benötigen wir den Personalausweis oder den Reisepass des Eigentümers im Original.
Wir haben Ihnen eine entsprechende Vollmacht als PDF - Download vorbereitet. (bitte im Original mitbringen )
D.) Wenn der Überbringer nicht alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges ist (z. B. Ehepartner in Zugewinngemeinschaft):
- Bringen Sie bitte eine Verpfändungs-Vollmacht des Miteigentümers mit.
- Zusätzlich benötigen wir den Personalausweis oder den Reisepass des Miteigentümers im Original.
Wir haben Ihnen eine entsprechende Vollmacht als PDF - Download vorbereitet. (bitte im Original mitbringen )
2. Die Laufzeit
Ein Pfandkreditvertrag läuft über einen Zeitraum von mindestens einem und
bis zu drei Monaten. Eine vorzeitige Ablösung (werktags innerhalb von 24 Stunden) oder auch eine Verlängerung sind möglich. Bitte nehmen Sie in beiden Fällen schnellstmöglich Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie nach drei Monaten Laufzeit die angefallenen Darlehenskosten bezahlen, ist eine Verlängerung um drei weitere Monate zu gleichen Konditionen möglich.
3. Die Fahrzeugbewertung

Wir führen direkt vor Ort eine einfache Fahrzeugbewertung und den Abgleich der Identifikationsnummer durch. Je sauberer und gepflegter Ihr Fahrzeug aussieht, desto höher ist der Fahrzeugwert und um so höher kann Ihr Kreditbetrag ausfallen. Es ist also ganz in Ihrem eigenen Interesse, uns ein gereinigtes Fahrzeug vorzustellen.
Noch nicht reparierte Unfallschäden, technische Mängel, Beulen, Rost etc. mindern den Wert Ihres Fahrzeugs. Entsprechend dem Ergebnis können wir bis zu 50% des Fahrzeugwertes als Pfandkredit ausbezahlen.
Bei besonders gut erhaltenen, seltenen Fahrzeugen, oder bei exakt dokumentierten Werterhaltungsmaßnahmen sind auch deutlich mehr als 50% des Fahrzeugwertes als Pfandkredit möglich!
4. Der Pfandkreditvertrag
Sie überlassen uns als Pfand:- Ihr Fahrzeug,
- alle Schlüssel (auch Doppelschlüssel) und
- den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II. und Fahrzeug-schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. oder die Abmelde-bescheinigung
- TÜV und AU-Nachweis
- ggf. Wertgutachten oder werterhöhende Reparaturnachweise
Dann wird ein Pfandkreditvertrag abgeschlossen. Die Auszahlung des Kredites erfolgt aus Sicherheitsgründen in unserer Hausbank und kann daher nur während der banküblichen Öffnungszeiten erfolgen! Eine vorherige Terminabsprache ist daher unbedingt erforderlich.
Nach Ablauf des Pfandkreditvertrages zahlen Sie den Kreditbetrag zuzüglich der vertraglich vereinbarten Zinsen und Bearbeitungsgebühren in bar oder per Vorabüberweisung zurück. Anschliessend erhalten Sie Ihr Fahrzeug, Schlüssel und alle Dokumente zurück und alles ist erledigt.
5. Die Fahrzeugaufbewahrung
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, daß Ihr Fahrzeug in einer beheizten Halle aufbewahrt wird. So bleibt Ihr Wagen besonders staubfrei und im Winter wird dem Rostbefall durch Luftfeuchtigkeit vorgebeugt .
6. Wenn Sie Ihr Pfand nicht auslösen

Wenn Sie das Darlehen nicht fristgemäß ablösen oder den Pfandkreditvertrag nicht verlängern, muss Ihr Fahrzeug – nach Ablauf einer vierwöchiger Nachfrist – öffentlich versteigert werden.
Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nicht durch uns, sondern von einem externen, öffentlich bestellten Auktionator durchgeführt. Wenn bei der öffentlichen Versteigerung nach Abzug von Darlehen,
Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten ein Überschuss verbleibt,
wird Ihnen dieser natürlich ausgezahlt.
